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BFH, 06.08.1985 - VII R 102/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 144, 306
- BB 1986, 56
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 03.02.2004 - VII R 4/03
Wann ist ein Hopperbagger von der Mineralölsteuer befreit?
In seinen beiden Urteilen vom 6. August 1985 VII R 73/81 (BFHE 144, 302 --Therapieschiffe--) und VII R 102/81 (BFHE 144, 306 --Motoryachten--) hat der Senat den Begriff der gewerblichen Schifffahrt dahin gehend verstanden, dass er allein auf die Handelsschifffahrt bezogen ist, d.h. den Verkehrszweig zur Beförderung von Personen und Gütern auf dem Wasser durch Schiffe. - BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99
Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf …
Den Begriff der gewerblichen Schifffahrt, der gesetzlich nicht definiert ist, hat der Senat in seinen beiden Urteilen vom 6. August 1985 VII R 73/81 (BFHE 144, 302 --Therapieschiffe--) und VII R 102/81 (BFHE 144, 306 --Motoryachten--) dahingehend verstanden, dass er allein auf die Handelsschifffahrt bezogen ist, d.h. den Verkehrszweig zur Beförderung von Personen und Gütern auf dem Wasser durch Schiffe. - BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05
MinÖSt - steuerfreie Verwendung des Schiffsbetriebsstoffs
In seinen beiden Urteilen vom 6. August 1985 VII R 73/81 (BFHE 144, 302 --Therapieschiffe--) und VII R 102/81 (BFHE 144, 306 --Motoryachten--) hat der Senat den Begriff der gewerblichen Schifffahrt dahin gehend verstanden, dass er allein auf die Handelsschifffahrt bezogen ist, d.h. den Verkehrszweig zur Beförderung von Personen und Gütern auf dem Wasser durch Schiffe.
- FG Hamburg, 20.10.2005 - IV 148/04
Mineralölsteuer: Befreiung von der Mineralölsteuer in der gewerblichen …
Den Begriff der gewerblichen Schifffahrt, der gesetzlich nicht definiert ist, legt der Bundesfinanzhof in gefestigter Rechtsprechung dahin aus, dass er sich allein auf die Handelsschifffahrt bezieht, d.h. den Verkehrszweig zur Beförderung von Personen und Gütern auf dem Wasser umfasst (vgl. BFH, Beschluss vom 23.3.2000 - VII S 26/99 -, juris; Urteile vom 6.8.1985 - VII R 73/81 und VII R 102/81 -, in: BFHE 144, S. 302 bzw. 306). - FG Hamburg, 16.10.2002 - IV 239/00
Mineralölsteuerbefreiung für Schiffe von Bestattungsunternehmen:
Den Begriff der gewerblichen Schifffahrt, der gesetzlich nicht definiert ist, legt der Bundesfinanzhof in gefestigter Rechtsprechung dahin aus, dass er sich allein auf die Handelsschifffahrt bezieht, d.h. den Verkehrszweig zur Beförderung von Personen und Gütern auf dem Wasser umfasst (vgl. BFH, Beschluss vom 23.3.2000 - VII S 26/99 -, juris; Urteile vom 6.8.1985 - VII R 73/81 und VII R 102/81 -, in: BFHE 144, S. 302 bzw. 306). - BFH, 07.03.1989 - VII R 11/86
Erlaubnis zur abgabenfreien Verwendung von Schwerölen und Schmierstoffen auf der …
Unter "gewerblicher Schiffahrt" in diesem Sinn ist die Handelsschiffahrt zu verstehen, d.h. die Beförderung von Personen und Gütern durch Schiffe gegen Entgelt (Senatsurteile vom 6. August 1985 VII R 73/81 und VII R 102/81, BFHE 144, 302 und 306). - FG Bremen, 02.03.1999 - 298088K 2
Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer; Ausnahmeregelung von der …
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